©  Walter Göth - A-2333 Leopoldsdorf, Tel.: +43 664 2545824, email: walter@goeth.net
Ab 1. Jänner 2011 ist die Durchführung von Pflichtprüfungen ohne aufrechte Bescheinigung nach dem A-QSG nicht mehr zulässig. Ich kann Sie durch die externe Vergabe, der für die Rechnungslegung relevanten Teile der IT-Prüfung, entlasten. Feststellung bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der EDV - Buchführung Prüfbericht Maßnahmenkatalog für eventuelle Verbesserungen Managementletter Die gesamte Prüfung wird gemäß den Vorschriften zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (UGB, BAO), dem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KFS/DV2) sowie dem internationalen IDW-Prüfungsstandard (IDS PS 330) durchgeführt.
IT-Prüfung für Wirtschafttreuhänder